§10 des Statutes der Landeshauptstadt Graz
Gemeindemitglieder, die sich um die Stadt besonders verdient gemacht und das 60. Lebensjahr überschritten haben, können zu BürgerInnen der Landeshauptstadt Graz ernannt werden. In besonders begründeten Fällen kann vom Mindestalter abgesehen werden. Die Überreichung der Bürgerbriefe findet im Rahmen einer Festsitzung des Grazer Gemeinderates statt.
Im Jahr 1964 wurden Personen zu Bürgern der Stadt Graz ernannt, die auch Funktionäre beim GAK waren:
Dr. Armin Arbeiter
Dr. Fritz Böck
Direktor i.R. Josef Fiedler
Oberamtsrat i.R. Karl-Heinz Pichler
Kommerzialrat Heinz Steinlechner